Stand: 09.11.2017 (16.24 Uhr)

Zeugnisbemerkung über besondere Leistungen bei Jugend musiziert in Rheinland-Pfalz


Fundstelle

Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien
(Übergreifende Schulordnung)

[Zitat:]

§58
Arten und Inhalt der Zeugnisse, Zeugnisausgabe
...

(2) Zeugnisse enthalten die Leistungsbeurteilungen in Form von Zeugnisnoten. Die Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer sind als solche kenntlich zu machen. Eine Bemerkung über besondere Leistungen und Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb der Schule soll in das Zeugnis oder in eine Anlage zum Zeugnis aufgenommen werden, wenn die Schülerinnen und Schüler damit einverstanden sind oder es wünschen und, sofern erforderlich, belegen.

[Zitat-Ende; Hervorhebungen vom Herausgeber]

Download

uebergreifende_schulordnung_rlp_2009.pdf

... über den Bildungsserver Rheinland-Pfalz

    http://bildung-rp.de




Der Landesausschuss Jugend musiziert RP informiert jede Schule in Rheinland-Pfalz über die Ergebnisse ihrer Schülerinnen und Schüler ...

- beim Landeswettbewerb Jugend musiziert RP

- beim Bundeswettbewerb

... mit der Bitte, die besondere Leistung beim Wettbewerb Jugend musiziert in geeigneter Form ins Zeugnis aufzunehmen.


Bezüglich einer entsprechenden Zeugnisbemerkungen zu besonderen Leistungen bei einem der Regionalwettbewerbe in Rheinland-Pfalz wenden Sie sich bitte an die zuständigen Regionalausschüsse.



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